Einzeltherapie

Patienteninfo zur ambulanten Psychotherapie


Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

dieses Informationsblatt soll Ihnen einen Einblick in die formalen Rahmenbedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu geben.

Ambulante Psychotherapie ist eine antragspflichtige Leistung. Während der ersten 5 sog. Probesitzungen muss ein Antrag für den geplanten Behandlungsumfang bei der Krankenkasse gestellt werden, um die Kostenübernahme von Ihrer Kasse zu erhalten.


Drei therapeutische Verfahren sind von den Kassen zugelassen, d.h. die Kosten der Behandlung werden von ihrer Krankenkasse übernommen. Diese sog. Richtlinienpsychotherapien sind

 

  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Die bewilligungsfähige Stundenzahl beträgt maximal 100 Einzelbehandlungen. Meine Praxis ist für dieses Verfahren zugelassen
  • Verhaltenstherapie: Die bewilligungsfähige Stundenzahl beträgt maximal 80 Einzelbehandlungen.
  • Psychoanalyse: Die bewilligungsfähige Stundenzahl beträgt maximal 300 Einzelbehandlungen.

 

Die Therapie gliedert sich in verschiedene Behandlungsabschnitte auf, die wiederholt neu beantragt werden müssen. Die Formulierung des Antrages erfolgt durch den Therapeuten. Von Ihnen ist eine Schweigepflichtentbindung gegenüber Ihrer Kasse erforderlich (Formular wird vorgelegt). Der Antrag wird anonymisiert einem Gutachter der Krankenkasse vorgelegt. Mit Ablauf der maximalen Stundenzahl können Sie die Sperrfrist von zwei bis vier Jahren in der Regel lediglich als Selbstzahler überbrücken.

Sind sie privat versichert, sollten Sie sich selbst bei Ihrer Versicherung über deren Bedingungen bei Psychotherapie erkundigen. Nicht jede Versicherung übernimmt die Kosten vollständig, sodass evtl. Zuzahlungen notwendig sind. Die Honorare richten sich nach den in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) üblichen Sätze. Die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Kostenzusage sind gleich wie bei den Pflicht- und Ersatzkassen. Für bei der Beihilfe Versicherte muss immer ein Antrag im Gutachterverfahren geschrieben werden (auch bei geplanten Kurzzeittherapien). Die Antragstellung muss rechtzeitig vor Ablauf der 5 probatorischen Sitzungen erfolgen. Anträge bei der Beihilfe werden nicht rückwirkend anerkannt, sodass Sie rechtzeitig die erforderlichen Formulare bestellen sollten, damit der Antrag von mir vor Ablauf der probatorischen Sitzungen fristgerecht bearbeitet werden kann.


Die Behandlungsdauer richtet sich nach der Art der Erkrankung:

Es bestehen folgende Möglichkeiten.

  • Kurzzeit-Psychotherapie ( bis maximal 25 Einzelbehandlungen) erfordert einen schriftlichen Antrag bei der Krankenkasse. Eine Verlängerung ist möglich.
  • Langzeit-Psychotherapie umfasst bei meiner Zulassung für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie maximal 100 Behandlungsstunden.

 

Wenn Sie während einer Therapie die Krankenkasse wechseln, sorgen Sie selbst dafür, dass die neue Kasse die Kosten übernimmt. Der Therapeut kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die neue Kasse die Kosten automatisch für die Weiterführung der Behandlung übernimmt.